Abschlusserstellung
Abschlusserstellung für Ihre Branche - Erstellung privater Steuererklärungen
Jahresabschlusserstellung
Sie als Unternehmer sind gesetzlich zur Erstellung von Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen und ggf. einen Anhang und Lagebericht sowie die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. Darüber hinaus müssen bilanzierende Unternehmen die Steuerbilanzen (E-Bilanz) beim Finanzamt einreichen, zusätzlich auch bei Umwandlungen, Betriebsveräußerungen und Liquidationen.
Um diesen Pflichten nachzukommen finden Sie bei uns erfahrene Ansprechpartner*innen für verschiedene Branchen, wie
- Produktionsbetriebe,
- Selbstständige und Freiberufler,
- Handel,
- Baugewerbe,
- Dienstleister,
- Kommunen,
- Zweckbetriebe und
- Vereine.
Damit erhalten Sie die Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen und Ihr "Aushängeschild" gegenüber Anteilseignern, Gläubigern und Dritten durch systematische Darstellung des Vermögens und des Erfolgs des Unternehmens. Nicht zu vernachlässigen ist die Funktion der Jahresabschlüsse als Bewertungsfaktor im Ratingverfahren der Kreditinstitute.
Internationale Bilanzierungsgrundlagen
Durch den durch die Globalisierung ausgelösten Internationalisierungsprozess werden Immer mehr mittelständische und kleine Unternehmen international tätig und betreiben auch auswärtige Niederlassungen. Um in diesem Rahmen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können, sind sie auch nicht kapitalmarktorientiert faktisch zur Rechnungslegung nach international akzeptierten Standards gezwungen.
Mit unserem Know-How über die internationalen Verfahren sind wir Ihr Partner auch bei Rechnungslegung und Abschluss nach den internationalen Standards IAS/ IFRS, der international anerkannten einheitlichen Richtlinien für die Rechnungslegung von Unternehmen, und US-GAAP als entsprechende, analoge US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften. Dabei können wir als Mitglied von JPA International (JPAI) auf das Know-How gleichartig strukturierter Beratungsgesellschaften in Deutschland, Europa, Amerika und Asien zurückgreifen.
Steuererklärungen
Auch im privaten Bereich sind verschiedene steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. So erledigen wir kompetent Ihre für Sie oft lästige private Einkommensteuererklärung ebenso wie Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen verbunden mit ggf. gewünschter Beratung im Vorfeld. Auf Basis Ihrer voraussichtlich zugrundzulegenden Einkünfte erstellen wir für Sie Steuerberechnungen, damit Sie Steuerzahlungen nicht unerwartet treffen, prüfen Ihre Steuerbescheide und übernehmen ggf. Einsprüche und Änderungsanträge für Sie. Verlassen Sie sich auf unserer Kompetenz und Erfahrung. In diesem Rahmen beraten wir Sie auch gerne z.B. zur Feststellung des Einheitswertes Ihrer Immobilie oder zu Fragen der Grunderwerbssteuer.