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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Auch Deutschland hilft: Die vielen aus der Ukraine in der EU Ankommenden erfahren per-sönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unter-nehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet Bleibenden hilft der Demokratie in der Ukraine. Die nachfolgenden Verwaltungsanweisungen dienen der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements.
Sie gelten für die nachfolgenden Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31.Dezember 2022 durchgeführt werden.
Den vollständigen Wortlaut können Sie sich hier als pdf - Datei herunterladen:
Sie gelten für die nachfolgenden Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31.Dezember 2022 durchgeführt werden.
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Corona-Hilfen: Sachsen plant eigenes Landesprogramm
Der im Freistaat Sachsen seit dem 22.11.2021 angeordnete Teil-Lockdown hat insbesondere bei Saisonhändlern und Weihnachtsmarkthändlern zu erheblich wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) beabsichtigt daher nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung, die Betroffenen mit einem eigenen Landesprogramm finanziell zu unterstützen. Die genauen Inhalte der geplanten Hilfen befinden sich aktuell noch in der Abstimmung, es kann aber davon ausgegangen werden, dass besonders Unternehmern, die aus den laufenden Unterstützungsprogrammen des Bundes mangels Anspruch keine Unterstützung erhalten, mit monatlichen bzw. pauschalen Zuschüssen geholfen werden soll.
Die Steuerberaterkammer ist in den Abstimmungsprozess zu den geplanten Landeshilfen mit eingebunden. Schwerpunkt ist hierbei insbesondere, die Antragstellung für die Hilfen so zu gestalten, dass sie angesichts der sowieso schon hohen Arbeitsbelastung von den Berufskollegen noch bewältigt werden kann.
Die Steuerberaterkammer ist in den Abstimmungsprozess zu den geplanten Landeshilfen mit eingebunden. Schwerpunkt ist hierbei insbesondere, die Antragstellung für die Hilfen so zu gestalten, dass sie angesichts der sowieso schon hohen Arbeitsbelastung von den Berufskollegen noch bewältigt werden kann.
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